Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie in Form einer Einzelberatung richtet sich an Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden und unterstützt gezielt die medizinische Behandlung, indem sie ernährungsbedingte Erkrankungen mitbehandelt oder ernährungsrelevante Symptome lindert.
Eine Ernährungstherapie wird von Ihrem Arzt verschrieben. Dafür benötigen Sie ein Rezept oder eine Bescheinigung, die Ihre Diagnose bestätigt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel mindestens fünf Termine pro Jahr. Je nach Krankenkasse werden zwischen 60 % und 100 % der Kosten erstattet.
Sie können unten auf dieser Seite die Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungstherapie herunterladen, um die Bezuschussung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Aufbau der Beratungseinheiten
Die Einzelberatung umfasst in der Regel fünf Termine, wobei ein längerer Beratungszeitraum grundsätzlich möglich ist und individuell abgestimmt wird.
Das erste Beratungsgespräch beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, das etwa 60 Minuten dauert. Dabei sprechen wir über Ihre aktuelle Situation, das Ernährungsproblem, Ihre Ziele und geben Ihnen Tipps, wie Sie ein Ernährungsprotokoll führen können.
In der zweiten Sitzung werten wir Ihr Ernährungsprotokoll aus, Mithilfe einer Nährwertanalyse erkennen wir, wie Ihre Versorgung mit Nährstoffen wie Kohlenhydraten, Fetten, Eiweiß, Mineralstoffen, Vitaminen und Spurenelementen aussieht. Falls Mängel bestehen, erhalten Sie konkrete Hinweise, wie Sie diese ausgleichen können.
In den weiteren Beratungsgesprächen sprechen wir unter anderem über Themen wie Essverhalten, Lebensmittelauswahl, Ernährungsphysiologie, eine gesunde Lebensführung, die Optimierung Ihrer Ernährung, Motivation und Eigenkompetenz, körperliche Aktivität sowie den Umgang mit Erfolg und Rückschlägen.
Nach Abschluss der Beratungen werden Sie in der Lage sein, das Erlernte eigenständig im Alltag umzusetzen und beizubehalten.